Sehschule

 

Es werden Abklärungen/Behandlungen bezüglich Sehschwäche (Amblyopie), Brillenverordnung, Doppelsehen (Diplopie), Schielen, Augenmuskellähmungen und Myopieprävention durchgeführt (vgl. eigene aktuelle Publikation in Die Ophthalmologie Ausgabe 11/2024). Gerade für Schulkinder ist ein gutes Sehen wichtig für den schulischen Erfolg.

Bei nicht korrigierter Fehlsichtigkeit oder beim Schielen kann sich die Sehfähigkeit beim Kind nicht richtig entwickeln. Hier ist das Verordnen von Brillengläsern und ev. eine Behandlung der Sehschwäche (Amblyopietherapie/Okklusionstherapie) notwendig. Eine einseitige Sehschwäche bleibt im Kindesalter ohne gezielte Untersuchung in aller Regel unentdeckt. Die Sehschwäche kann nur im Kindesalter erfolgreich behandelt werden, ansonsten bleibt die Sehschärfe immer reduziert, was weitreichende Folgen im späteren Leben und beruflichen Alltag haben kann.